Dienstag, 26. April 2016

IMPFINTERVALLE - die ewige Diskussion...

In beinahe jeder Sprechstunde kommt folgende Frage: welche Impfintervalle werden offiziell EMPFOHLEN?

wichtiger Faktor in diesem Zusammenhang

KEIN Impfintervall ist rechtlich bindend!!!


Denn ob ein Herrchen/Frauchen sein Haustier impfen lässt oder nicht bleibt ihm/ihr überlassen. Die Aufgabe des Tierarztes ist (lediglich) medizinisch zu beraten und dann auszuführen; die Entscheidungsgewalt ist und bleibt beim Besitzer.

Was mir aber leider viel zu häufig berichtet wird, ist dass Kollegen Tierbesitzer regelrecht 'zur Sau machen' wenn sie von 'ihren' empfohlenen Impfintervallen abweichen - das geht garnicht...

Und bei solchen Aussagen wie "...das geht sie garnichts an, ich bin hier schließlich der Tierarzt und das ist meine Entscheidung..." kann man nur mit dem Kopf schütteln, denn tatsächlich ist z.B. bei der Tollwut-Schutzimpfung der Beipackzettel bzw. die Herstellerangabe maßgeblich (steht sogar in der entsprechenden Verordnung)

Denn dass jemand, der so böse zurechtgewiesen wurde, anschließend garnicht mehr impfen lässt, sollte jedem einleuchten... Genauso wie diejenigen, deren Tiere wie oben 'überimpft' wurden, und sich daher zu Recht abgezockt fühlen.

Und dass Pharmafirmen in ihren Beipackzetteln wohl kaum freiwillig längere Intervalle angeben, braucht glaube ich auch garnicht erst erwähnt werden, oder?

Kurz und knapp das Schema der Ständigen Impfkommission des BpT 


(Grundimmunisierung)
8. Lebenswoche: Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose
12. Lebenswoche: Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut
16. Lebenswoche: Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut
15. Lebensmonat: Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut

danach

Diese speziellen Impfungen gegen Herpes, Bordetella bronchiseptica, Leishmaniose, Parainfluenza, Borreliose, Dermatophyten und Tetanus werden hier nicht weiter ausgeführt weil sie ansonsten den Rahmen sprengen würden und außerdem nicht zum 'Standard-Programm' zählen. Sie werden im Einzelfall nur empfohlen wenn der Patient z.B. zu einer bestimmten Risikogruppe (Trächtigkeit o.ä) zählt.


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